Dr. Moser-Schwab MSc
ARED-Park, Fuji-Bürogebäude
Aumühlweg 3
2544 Leobersdorf
die Ordination befindet
sich im Erdgeschoß 1. Türe links
Tel: 02256 / 211 02

Ordinationszeiten :
Montag vormittags nur nach Vereinbarung
Montag  nachmittags 14:00-17:30 Uhr
Dienstag 09:00-12:30 Uhr
Mittwoch 09:00-13:00 Uhr, 14:00-17:30 Uhr
Donnerstag 09:00-12:30 Uhr

Die Ordination erfolgt nur nach
vorhergehender telefonischer 
Terminvereinbarung 
an den Ordinationstagen/-zeiten

    Honorarkatalog - FAQ

    HONORARKATALOG 2024

    Im Sinne der Transparenz für den Patienten, finden Sie hier die Auflistung aller möglichen Kosten. Sollten Sie Fragen zu den einzelnen Positionen haben, so wenden Sie sich bitte an mein Sekretariat. Wir beraten Sie gerne!

    jede Erstordination Erwachsene / Quartal bzw. Monat
    (je nach Aufwand und Krankenkasse)
    €150,00-offen
    jede Erstordination Kinder u. Schüler bis 18 Jahre / Quartal bzw. Monat €95,00-€150,00
    jede weitere Ordination Erwachsene / Quartal bzw. Monat
    (je nach Aufwand, Therapieform und Krankenkasse)
    €90,00-offen
    jede weitere Ordination Kinder u. Schüler bis 18 Jahre / Quartal bzw. Monat €60,00-offen
    Heilmassage 25 min od. Kombi TH
    Heilmassage 50 min od. Kombi TH
    DPT® Chirotherapie Erstordination Hr. Habeler
    DPT® Chirotherapie Folgeordination Hr. Habeler
    Lymphdrainage
    €39,00
    €76,00
    €75,00
    €57,00
    €45,00
       

    Im Ordinationspreis inkludiertes Material: Lokalanästhetikum z.B. Xyloneural (Lidocain), oder Procain. Alle anderen Materialpreise wie z.B. Hyaluronsäure für Gelenke werden beim Erstellen der Therapie festgelegt.

    Die Begleichung der Honorarnote kann bar oder über unsere Bankomat-Kasse erfolgen.
    Wie funktioniert die Kostenrückerstattung der Krankenkassen?
    Wir bieten die direkte, schnelle online Übersendung der Honorarnoten an ihre Krankenkasse mittels WAH online System
    an.

    ACHTUNG:
    Die Krankenkassen erstatten die Kosten eines Wahlarztes in der Höhe von 80 % jenes Betrages, den die Krankenkassen bei Inanspruchnahme eines entsprechenden Vertragspartners aufwenden hätte müssen, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
    Die Kostenerstattung wird auf das Konto der oder des Versicherten überwiesen. Die Restkosten können Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) angeben. Unter bestimmten Voraussetzungen wirken sich die Restkosten steuermindernd aus.
    D.h. eine Refundierung der anteiligen Kosten ist nur bei der Verwendung der folgenden Medikamente möglich: Infiltrationen mit Lokalanästhetika, Kortison, ev. Antirheumatika.
    Alternative Therapieformen wie die Infiltration mit autologer Zelltherapie, Homöopathika, etc. sind nicht erstattungsfähig!


    FAQ
    Muss ich Rezepte, Überweisungen und Verordnungen vom Hausarzt umschreiben lassen?
    Wahlarztzuweisungen werden von den Krankenkassen wie Kassenzuweisungen behandelt und müssen daher
    meistens nicht umgeschrieben werden. Wir sind in ELGA eingebunden und bieten das elektronische Rezept an.
    Dazu müssen sie ihre gültige e-card auf die Gino Box legen.

    Muss ich die Medikamente für die Infiltration extra bezahlen?
    Das ist abhängig vom verwendeten Medikament. Sie erhalten diese Information beim Erstellen des Therapieplanes.

    Ist die Bezahlung mittels Erlagschein nach Ende der Therapie möglich?

    Nein, nach jeder Ordination wird die Honorarnote in bar oder per Bankomat beglichen.

    Rechtzeitige Absage vermeidet Ärger
    (Auszug: https://www.gesundheit.gv.at/aktuelles/archiv-2010/aerztliches-honorar-terminstorno.html-kh)
    Wenn ein Arzt-/Heilmassagetermin abgesagt werden muss, sollte die Ärztin/der Arzt rechtzeitig von der Patientin/vom
    Patienten – wenn möglich einige Tage vorher – informiert (Mail/Tel.) werden.
    Dadurch können andere Personen behandelt werden, die unter Umständen dringend auf einen Termin warten.
    Wird ein vereinbarter Arzt-/Heilmassagetermin von der Patientin/vom Patienten nicht wahrgenommen und nicht abgesagt,
    kann der Ärztin/dem Arzt ein Entgeltentgang für den reservierten Behandlungstermin entstehen.
    Die Rechtsgrundlage für Honorarforderungen bzw. Entgeltansprüche ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).
    Wird eine Patientin/ein Patient vorher ausdrücklich informiert, dass ein Ausfallshonorar in Rechnung gestellt werden kann,
    und festgelegt, bis wann eine Absage erfolgen muss, ist das Honorar zu bezahlen.
    Geben Sie spätestens 24 Stunden vor dem Termin die Stornierung bekannt. Dies kann per Mail erfolgen bzw. zu den
    Ordinationsöffnungszeiten auch telefonisch.

    Adresse

    ARED-Park, Fuji-Bürogebäude
    Aumühlweg 3
    2544 Leobersdorf

     

    Kontakt

    Mail: dr.moser@ortho-vital.at

    Med-Box: 488789

    Barrierefrei

    Die Ordination befindet sich im Erdgeschoß 1. Türe links.
    Der Zugang zur Ordination ist barrierefrei angelegt.

    Es finden sich ausreichend patienteneigene Parkmöglichkeiten direkt vor dem Haus.

    Alle öffentlichen Verkehrsmittel halten in der Nähe.

    Rufen sie uns an

    Termine werden ausschließlich
    telefonisch vergeben !
    Tel: 02256 211 02
    Fax: 02256 211 02 - 15

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